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18.12.2010 von FB für DeutschlandSchweizÖsterreich

Neue Grenzwerte für Steuerabzüge bei der gebundenen Vorsorge

Blog: Mit der privaten Vorsorge können interessante steuerliche Abzüge geltend gemacht werden, die einerseits die Steuerbelastung senken und andererse...

Mit der privaten Vorsorge können interessante steuerliche Abzüge geltend gemacht werden, die einerseits die Steuerbelastung senken und andererseits die Vorsorge stärken. Dabei werden Entwicklungen auf dem Markt laufend berücksichtigt und ein so genannter Grenzwert festgelegt, welcher Betrag von der Steuer begünstigt werden kann. Diese Werte wurden vom Bundesrat nun angepasst und kommen bereits beim nächsten Ausfüllen der Steuererklärung zur Anwendung.

Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a). wird für Personen die einer Pensionskasse (2. Säule) angeschlossen sind um 116 Franken auf 6?682 Franken pro Jahr erhöht. Das ist der maximale Betrag, den Sie vom Einkommen abziehen können, ehe dieses besteuert wird. Für Personen ohne zweite Säule, also Teilzeitangestellte mit kleiner Anstellung, Erwerbslose oder selbstständig Arbeitende, steigt der Maximalbetrag um 576 Franken auf 33?408 Franken pro Jahr. Voraussetzung für einen Abzug ist natürlich, dass diese Beträge in die gebundene Vorsorge auch einbezahlt wurden. Ein geeignetes Werkzeug dafür ist eine gemischte Lebensversicherung die über einen Risikoteil verfügt und auch die Vorsorge verstärkt.

Mit dem gleichen Bundesratsbeschluss wurden auch Renten für staatliche Sozialleistungen und -beiträge erhöht. An die Arbeitslosenkasse müssen künftig 0,2 Lohnprozente mehr bezahlt werden, gleichzeitig steigen die Mindestbeiträge der Selbständigerwerbenden und der Nichterwerbstätigen für AHV, IV und EO um 15 Franken auf 475 Franken pro Jahr. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV steigt um 12 Franken auf 904 Franken. Umgekehrt steigen jedoch auch die AHV-Renten, wenn auch nur minimal: Gerade mal 20 Franken mehr gibt es bei der Minimalrente (neu: 1?160 Franken pro Monat), die Maximalrente steigt um 40 Franken auf 2?320 Franken im Monat.

Diese Zahlen verdeutlichen, dass auch von Bundesseite die private Vorsorge gefördert wird. Während die staatlichen Werkzeuge nur um das Nötigste angepasst werden, ist die private Vorsorge zunehmend lukrativer. Wer mit einer Lebensversicherung seine persönlichen Bedürfnisse abdeckt profitiert demnach gleich dreimal: Risikoschutz im Schadensfall, Vorsorge für das Rentenalter und Steuersparen ab der ersten Einzahlung! Beratungen für massgeschneiderte Lebensversicherungen sind übrigens kostenlos erhältlich und auch verschiedene Offerten können Sie online oder in einem persönlichen Beratungsgespräch gratis anfordern.

Tags: Blog, Weblog, AllesKostenlos.ch

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Aufgenommen am: 18.12.2010
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