Arbeitslosenzusatzversicherung - viel Nutzen, wenig Kosten
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Arbeitslosigkeit kann ebenso negative finanzielle wie emotionale Folgen haben und zu einer grossen Belastung für den Arbeitslosen oder die Arbeitslose und die Familie werden. Deutlich reduzieren lässt sich diese Belastung mit dem Abschluss einer Zusatz-Arbeitslosenversicherung. Welche Leistungen kann man erwarten, wenn man eine abschliesst?
Zusätzliche Arbeitslosenversicherung sichert den Lebensstandard
Das staatliche Arbeitslosengeld, das ein Schweizer Arbeitnehmer nach Verlust seines Jobs erhält, liegt bei 70% bis 80% des Durchschnittsverdienstes der letzten Monate. Durch Einsparungen, vielleicht bei monatlichen Einkäufen, wird man wahrscheinlich einen Teil der gesunkenen Einnahmen kompensieren können. Ohne deutliche Einschnitte im Leben, lassen sich um zwanzig oder dreissig Prozent gesunkene Einnahmen aber kaum auffangen. Wer bei einer Arbeitslosigkeit seinen Lebensstandard möglichst wenig bis gar nicht reduzieren möchte, sollte daher eine Arbeitslosenzusatzversicherung in passender Höhe abschliessen.
Passende Höhe bedeutet: Die monatlichen Beträge, die man sechs oder zwölf Monate von der zusätzlichen Arbeitslosenversicherung bekommt, entsprechen möglichst den 20 oder 30% des Durchschnittsverdienstes, auf die man ohne zusätzliche Arbeitslosenversicherung verzichten müsste. Das hiesse dann etwa, dass die zusätzliche Arbeitslosenversicherung bei einem durchschnittlichen Verdienst von 5.000 Franken pro Monat und bei 70%, die man bei Arbeitslosigkeit durch den Staat erhält, 1.500 Franken pro Monat beisteuern sollte. Entscheidet man sich für solch eine Arbeitslosenversicherung, die ?? mit drei Monaten Wartezeit ?? im Falle der Arbeitslosigkeit zwölf Monate lang 1.500 Franken zahlt, dann liegen die zu zahlenden Prämien für die Versicherung beispielsweise bei 79,45 Franken im Monat. Eine zusätzliche Arbeitslosenversicherung, die mit drei Monaten Wartefrist sechs Monate lang 500 Franken zahlt, gibt es bereits für 6,60 Franken im Monat.
Wartezeit muss nicht sein
Dreimonatige Wartezeit bei einer zusätzlichen Arbeitslosenversicherung bedeutet: Ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit müssen drei Monate vergehen, ehe der Versicherte erstmals Geld durch die Versicherung erhält. Die zusätzliche Arbeitslosenversicherung kann allerdings auch ohne die dreimonatige Wartezeit abgeschlossen werden, was allerdings die zu zahlenden Prämien erhöht. Wer bei Arbeitslosigkeit drei Monate lang ohne die Zuzahlungen der Zusatz-Arbeitslosenversicherung auskommt, etwa, weil er auf Ersparnisse zurückgreifen kann, sollte daher die Variante mit Wartezeit wählen. Fazit: Eine Zusatz-Arbeitslosenversicherung lohnt sich in vielen Fällen. Allerdings sollte man sich für diejenige Variante entscheiden, die für einen selbst optimal ist. Die Kosten einer solchen Zusatzversicherung können Sie ganz einfach auf www.arbeitslosenzusatzversicherung.ch berechnen.
Aufgenommen am: 19.11.2012
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